Laug-Rumpel GmbH

Laug-Rumpel GmbH Würzburg

Häufige Fragen

Wissenswertes rund um die Hauptuntersuchung

Die Hauptuntersuchung wird monatsgenau durchgeführt, das heißt der Fahrzeughalter kann an jedem beliebigen Tag innerhalb des Fälligkeitsmonats das Fahrzeug untersuchen lassen. Die Frist ist um einen Monat überschritten, wenn das Fahrzeug im nächsten Monat vorgeführt wird.

Es bestehen drei Möglichkeiten die Frist für den Fälligkeitsmonat und das Fälligkeitsjahr herauszufinden.
Am einfachsten ist es das Prüfdatum an der am Fahrzeug angebrachten Prüfplakette abzulesen. Diese befindet sich am hinteren Kennzeichen. Die Ziffer in der Mitte steht für das Fälligkeitsjahr (22 zum Beispiel für 2022). Oben, auf 12 Uhr-Position steht die Ziffer für den Fälligkeitsmonat (2 zum Beispiel für Februar).

Des Weiteren sehen sie den nächsten Termin für die Hauptuntersuchung am Stempel in der Zulassungsbescheinigung Teil I oder auch im letzten Prüfbericht.

Neben dem Fahrzeug benötigt man die Zulassungsbescheinigung Teil 1(Fahrzeugschein). Im Fahrzeug sollten Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste griffbereit liegen. Allgemeine Betriebserlaubnisse oder eventuell vorhandene Anbaubestätigungen für Räder oder sonstige Änderungen am Fahrzeug bitten wir mitzubringen. Bitte beachten Sie: bei gasbetriebenen Fahrzeugen muss der Gastank mindestens zur Hälfte befüllt sein.

Eine besondere Anmeldung ist bei uns nicht nötig. Sie können einfach an der Prüfstelle vorbeikommen und werden schnellstmöglich bedient.

Der Versicherungsschutz kann durch eine abgelaufene Plakette gefährdet sein. Bei einem Unfall könnte es passieren, dass die Versicherung den Schaden nicht übernimmt.

Wird die HU länger als 2 Monate überzogen schreibt der Gesetzgeber eine vertiefte Untersuchung vor, bei der 20% Aufschlag berechnet werden. Zum Beispiel bei Fälligkeit im Dezember und Vorführung im März fällt die vertiefte Untersuchung an.

Die vom Prüfingenieur festgestellten Mängel werden im Prüfbericht vermerkt. Handelt es sich hierbei auch um erhebliche Mängel, müssen alle Mängel spätestens innerhalb eines Monats ab dem Untersuchungsdatum (Tag genau) beseitigt werden. Danach wird das Fahrzeug zur Nachkontrolle vorgeführt und bekommt eine neue Prüfplakette. Die Frist von einem Monat sollte eingehalten werden, ansonsten ist eine erneute Hauptuntersuchung nötig.

Sie kommen im ersten Monat des Saisonzeitraumes und lassen die Hauptuntersuchung durchführen. Außerhalb des Saisonzeitraumes dürfen sie das Fahrzeug nicht bewegen und es darf auch keine Hauptuntersuchung durchgeführt werden.

An der Prüfstelle in Würzburg kann mit EC-Karte bezahlt werden.

Das Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sein (Erstzulassungsdatum ist entscheidend) und dem „Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern“ im Sinne §2 Nr.22 FZV und §23 StVZO entsprechen.

Gefordert wird:

  • Guter Pflege- und Erhaltungszustand des Fahrzeuges.
  • Der Originaleindruck des Fahrzeuges darf nicht durch zusätzliche Ausrüstung oder Ausstattung beeinträchtigt werden.
  • Das Fahrzeug muss sich weitestgehend im Originalzustand befinden, d.h. die Hauptbaugruppen müssen angelehnt an den damaligen Originalzustand oder zeitgenössisch ersetzt sein.

Amtliche Prüfungen

Durch den Verordnungsgeber werden für die meisten Fahrzeuge regelmäßig Pflichtuntersuchungen vorgeschrieben.
Dazu zählt die für die meisten Pkw alle zwei Jahre Hauptuntersuchung. die Abgasuntersuchung oder Untersuchungen für spezielle Fahrzeugtypen

Die regelmäßige technische Untersuchung der Kraftfahrzeuge

Beim Ein- oder Anbau von Teilen, für die ein Teilegutachten oder eine Teilegenehmigung vorgelegt werden, ist eine sog. Änderungsabnahme oder Eintragung erforderlich.

Nach der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Fahrzeuge müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.

Der Prüfingenieur stellt im Rahmen der Untersuchung fest, inwieweit das Fahrzeug den Anforderungen eines Oldtimers entspricht.

An gasbetriebenen Kraftfahrzeugen wird in regelmäßigen Abständen eine eigenständige Untersuchung der Gasanlage durchgeführt.

Informationen zu unseren privatwirtschaftlichen Dienstleistungen

Gutachter-Dienstleistungen für LKW, PKW, Motorrad und Kleinkraftrad, E-Bikes, Roller und Mofas, Zugmaschinen und Selbstfahrende Arbeitsgeräte, Wohnmobile und Wohnanhänger, PKW- und LKW-Anhänger.

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellt unser Sachverständiger der Laug-Rumpel GmbH schnell und kompetent ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten.

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